|
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
wird verliehen von der Rechtsanwaltskammer nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung wie folgt:
1. mindestens dreijährige Zulassung und sechsjährige Berufstätigkeit
2. Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und Leistungskontrollen
3. Nachzuweisende besondere (theoretische) Kenntnisse in den Bereichen
- Wohnraummietverhältnisse
- Gewerberaumietverhältnisse und Pachtrecht
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht einschließlich Steuerrecht
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
4. Nachzuweisende besondere praktische Erfahrungen durch mindestens 120 Fälle innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren
Anschliessend ist der Fachanwalt zur jährlichen Fortbildung verpflichtet.
|