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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

wird verliehen von der Rechtsanwaltskammer nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung wie folgt:

1. mindestens dreijährige Zulassung und sechsjährige Berufstätigkeit

2. Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und Leistungskontrollen

3. Nachzuweisende besondere (theoretische) Kenntnisse in den Bereichen

  • Wohnraummietverhältnisse
  • Gewerberaumietverhältnisse und Pachtrecht
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht einschließlich Steuerrecht
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts

4. Nachzuweisende besondere praktische Erfahrungen durch mindestens 120 Fälle innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren

Anschliessend ist der Fachanwalt zur jährlichen Fortbildung verpflichtet.