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Gerichtliches Mahnverfahren wird zentralisiert und automatisiert per 1. Oktober 2001
Die Euro-Einführung und die leeren öffentlichen Kassen haben dazu geführt, daß nun auch in Bayern ein zentrales Mahngericht in Coburg eingerichtet worden ist. Andere Bundesländer arbeiten
bereits seit Jahren damit. Alte Verfahren, die noch bis 30. September durch Einreichung des Mahnantrags eingeleitet worden sind, werden noch vom ursprünglich zuständigen Amtsgericht weiterbearbeitet. Für
Mahnverfahren, die im OLG-Bezirk-München ab dem 1. Oktober (für AG München bereits ab 1. Juli) eingeleitet werden, gilt folgendes:
1. Zentralisierung Zuständig für die Bearbeitung von Mahnanträgen ist für alle bayerischen Antragsteller dann ausschließlich das Amtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht,
Heiligkreuzstr. 22, 96441 Coburg, Tel. (09561) 878 5. Dies bedeutet, daß Sie nicht mehr - wie bisher - Mahnanträge am Amtsgericht Ihres Unternehmens-Sitzes einreichen können, sondern nur noch in Coburg. Insbesondere
die Verjährung wird erst unterbrochen, wenn der Antrag beim zentralen Mahngericht eingeht.
2. Automatisierung Um Kosten zu sparen und das Verfahren zu beschleunigen werden die Mahnanträge in Coburg in den Computer eingescannt und anschließend computergestützt
weiterverarbeitet. Deswegen müssen neue Formulare verwendet werden. Diese neuen Formulare sind nicht gerade übersichtlich und einfach auszufüllen. Bei fehlerhaften oder für den Computer nicht lesbaren
Einträgen wird der Antrag dann in Coburg aus dem automatisierten Ablauf „herausgeworfen“ und landet auf dem gut gefüllten Schreibtisch eines menschlichen Sachbearbeiters. In diesem Fall wird die Bearbeitung
dann – aufgrund des hohen Gesamtaufkommens - nach Angaben der Justiz voraussichtlich länger dauern als bisher. Die alten Formulare können in Bayern und allen anderen Bundesländern mit zentralen
Mahngerichten nicht mehr verwendet werden.
Wir haben bereits aktuelle Software in unserer Kanzlei installiert, um reibungslos auf das neue Verfahren umstellen zu können. Unsere Software besitzt eine integrierte Fehlerprüfung, womit die spätere Prüfung des
Gerichtsrechners simuliert und damit zeitaufwendige Beanstandungen vermieden werden. Zuletzt werden dann die Daten aus dem Mahnverfahren sofort und fehlerfrei an entsprechende Module zur Einleitung der
Zwangsvollstreckung übergeben.
Weiterhin gilt: Das gerichtliche Mahnverfahren macht nur Sinn, wenn Einwendungen des Schuldners gegen Ihre Forderung nicht zu erwarten sind oder einfach versucht werden soll, relativ schnell und günstig an
einen Titel (Vollstreckungsbescheid) zu gelangen. In allen anderen Fällen sollte gleich Klage zum zuständigen Gericht eingereicht werden, um keine weitere Zeit zu verlieren.
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