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Reaktionsmöglichkeiten des Vermieters bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln im laufenden
Wohnraummietverhältnis (NJW 2006, 3031 ff.)
Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche vorformulierte
Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt. Hunderttausende Vermieter müssen bei Ihren laufenden Mietverträgen befürchten, dass die Mieter Ihnen die Räume bei Mietende unter Hinweis auf diese Rechtsprechung
unrenoviert zurückgeben. Der in der renommierten „Neuen Juristische Wochenschrift“ (NJW) erschienene Beitrag zeigt die Möglichkeiten des Vermieters in dieser Situation auf. Ferner werden Rechtsprechung
und Gesetzgeber aufgefordert, bei künftigen – klauselkontrollrechtlichen - Eingriffen in jahrzehntelang verwendete und nicht beanstandete Klauseln künftig stärker den (verfassungsrechtlich motivierten)
Vertrauensschutz des Bürgers/Vermieters zu beachten.
Für Rückfragen steht der Autor Dr. Florian Kappes telefonisch (08191/2008) oder per E-Mail zur Verfügung.
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